ZFU-Zulassung

Nachfolgender Rechtshinweis gemäß FernUSG:
Alle Angebote der Internetschule24.de unterliegen ebenfalls den Richtlinien der ZFU gemäß § 1 Absatz 1 FernUSG.
Jedoch fallen nicht alle Onlinekurse unter einer Zulassungspflicht! Nachfolgende Grafik der ZFU stellt die Zulassungpflicht dar.


zfu

(Grafik: ZFU)

Erläuterung der Grafik / Erklärung:

Die Zentralstelle für Fernunterricht ist prinzipiell eine sehr gute Einrichtung zum Schutz des Auszubildenden. Der Schutzauftrag der ZFU unterliegt dabei ganz klaren gesetzlichen Richtlinien, die nach unserer Auffassung nicht mehr zeitgemäß sind. Die TPM-Media Verlags & Bildungsgesellschaft bedient sich hoch moderner Online-Lehrtechniken, somit unterliegen Ihre Kursangebote nicht der Zulassungspflicht. Dennoch sei ganz klar hervorgehoben, dass wir es lieber hätten, dass alle unsere Onlinekurse zulassungspflichtig wären. Die TPM-Media Verlags- und Bildungsgesellschaft ist als Bildungsträger bestrebt die Tätigkeit der ZFU in Köln im vollen Umfang zu unterstützen.

Warum sind die Onlinekurse / Online-Trainer etc. der Internetschule24 nicht zulassungspflichtig?
Hier gibt es zwei Hauptgründe zu nennen:

1.) Alle Onlinekurse, welche Live und in Echtzeit mit den Kursteilnehmern durchgeführt werden, sind im Sinne des Gesetzes keine Fernunterrichte. Obwohl die Schüler zum Beispiel in Hamburg und der Lehrer / Ausbilder in München sitzt, könnte man annehmen, dass es Fernunterricht ist. Grundsätzlich ist das nicht der Falle. Für die ZFU ist das nach den gesetzlichen Richtlinien ein Präsenzunterricht, wie als wenn Sie gemeinsam in einem Klassenraum / Unterrichtsraum sitzen würden. Wie auf der Grafik der ZFU angezeigt ein Synchron-Unterricht!

2.) Fragenkatalogtrainer/Prüfungstrainer/Onlinekurse oder auch Lernzielkontrollen die z.Bsp. durch Multiple-Choice, wie sie bei uns ausschließlich durchgeführt werden, sind ebenfalls nicht zulassungspflichtig, da die Lernzielkontrolle und deren Auswertung voll automatisch durch das System und nicht durch einen Menschen erfolgt! Anders gesagt, die Auswertung der Fragenkatalogeergebnisse bzw. Lernzielkontrollen werden nicht durch einen Menschen durchgeführt.

Wie aus der Grafik ersichtlich ist, treffen besonders diese beiden Punkte schon zu, dass eine Zulassung bei der ZFU nicht erforderlich ist. Wenn nur ein Kriterium zutrifft, ist die entsprechende Richtline erfüllt und es besteht keine Zulassungspflicht.

Ansprechpartner bei der ZFU in Köln:
Herr Werner Scharpenberg 

Quelle:  ZFU - Zentralstelle für Fernunterrichte (www.zfu.de)